R+R Systembaustoffe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

  1. Verbraucher S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.

 

  1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Anlieferungsort vereinbart wird, bis zur nächstgelegenen zugänglichen öffentlichen Bordsteinkante. Für den weiteren Transport auf die Baustelle bzw. in Haus-, Wohn- oder Geschäftsräume ist der Kunde verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird. Mit Lieferung an die nächstgelegene Bordsteinkante, ebenerdig abgesetzt, gilt die Ware als übergeben.

 

  1. Übernehmen wir aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Käufer auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße Bauleistung abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage mit dem Käufer. Wir bieten unseren Käufern Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die technischen Vorschriften der VOB/C an.

 

  1. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auf der Grundlage dieses Vertrages nach billigem Ermessen anzupassen, wenn die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten, z. B. Material-, Fracht-, Versand- oder Energiekosten, sich erhöhen oder absenken und sich nicht gegenseitig ausgleichen. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.
  2. Der Kaufpreis ist bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig; die Gewährung eines hiervon abweichenden Zahlungszieles bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 

  1. Vereinbarte Skonti werden von uns nur auf den Waren-Netto-Wert, also nach Abzug von Rabatt, Fracht und Frachtnebenkosten sowie sonstiger Nebenleistungen vom Nettobetrag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gewahrt. Die Gewährung von Skonto hat zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Käufers keine überfälligen offenen Posten stehen.

 

  1. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Käufer, der Verbraucher ist, ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

 

  1. Liefer- und Leistungszeit

 

  1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  2. Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
  3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch Pandemien oder kriegerische Konflikte bzw. dessen Auswirkungen und/oder Maßnahmen in diesem Zusammenhang oder durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
  4. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten.

 

  1. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

 

  1. Wenn der Käufer Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der überwiegend nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) und wir und der Käufer zum Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden (z.B. Telefon, E-Mail, Fax, Brief) steht dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
  2. Macht der Käufer als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach (a) Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn wir die Waren zur Wohnung des Verbrauchers geliefert haben und die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.

 

  1. Gewährleistung

 

  1. Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel grundsätzlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 438 BGB. Bei Unternehmern leisten wir bei Mängeln nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
  2. Der Käufer, der Verbraucher ist, wird gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen.
  3. Für Unternehmer gilt Folgendes: Die gelieferten Waren sind unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
  4. Gegenüber Unternehmern beträgt unsere Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung. Diese Fristverkürzung gilt nicht, wenn ein Fall des § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vorliegt. In diesem Fall gilt die in § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB festgeschriebene fünfjährige Verjährung. Die Fristverkürzung gilt des Weiteren nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unsererseits oder unser Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

 

  1. Wir haften dem Käufer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haften wir – soweit in (e) nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind jene wesentlichen Vertragspflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden und die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in (e) ausgeschlossen.
  3. Die Einschränkungen unter (a) und (b) gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden, insbesondere für die Be- und Verarbeitung von Baustoffen, und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglichen vereinbarten Leistungsumfang gehören und nicht schriftlich erfolgen, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  5. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  6. Die sich aus (a) und (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit mit dem Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen wurde.

 

  1. Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen an Verbraucher

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

 

  1. Eigentumsvorbehalt bei Verkäufen an Unternehmer

 

  1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen.
  2. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen und wir sind unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
  3. Der Käufer kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, der ihm aus dem Weiterverkauf erwächst, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen.
  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf das Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  6. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.

 

  1. Wenn der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Lübeck. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

 

                                                                                                                                                          Stand 05/2022